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Informationen zur Heimaufnahme - Pflegeheim für pflegebedürftige Menschen mit einer geistigen Behinderung Sehr geehrte Interessenten, Angehörige und gesetzliche Betreuer, im folgenden Text geben wir Ihnen wichtige Informationen, die für die Aufnahme in das Pflegeheim Vogelshof" notwendig sind: 1.Die beiden Formulare - Anmeldung zur Heimaufnahme" und Ärztlicher Fragebogen" senden Sie uns bitte umgehend, ausgefüllt und unterschrieben zurück. Diese beiden Formulare sind die Voraussetzung für eine Anmeldung in unserem Haus. Bitte vergessen Sie auch nicht Ihre aktuelle Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie, bei Bedarf, kurzfristig erreichen können. 2.Nach dem Bundesseuchengesetz ist bei aufzunehmenden BewohnerInnen eine Röntgenuntersuchung der Lunge und ein Tuberkulintest nachzuweisen. Diesbezüglich erhalten Sie anbei ein Bescheinigungsformular, welches Sie bitte von Ihrem Hausarzt, oder von Ihrem derzeitigen behandelnden Arzt ausfüllen lassen. 3.Die Pflegekosten sind nach dem Gesetz von dem pflegebedürftigen Menschen zu zahlen. Deshalb dürfen wir auch in unseren Einrichtungen nur Menschen aufnehmen, die eine entsprechende Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen zuerkannt bekommen haben. Zur Zeit gibt es drei Pflegestufen: - Pflegestufe I Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1023,00 - Pflegestufe II Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1279,00 - Pflegestufe III Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1550,00 Da es sich hierbei um Zuzahlungen der Pflegekassen handelt, gibt es natürlich auch noch einen Eigenanteil", den Sie finanzieren müssen. Diesen Eigenanteil" finanzieren Sie aus Ihrem privaten Vermögen und, oder durch Einkünfte, wie z. B. Rente ect. Falls der Eigenanteil" höher liegt als Ihr vorhandenes Vermögen oder Ihre Einkünfte, sollten Sie Sozialhilfe beantragen. Dazu müssen Sie konkrete Absprachen mit Ihren zuständigen Sozialamt treffen. Genaue Angaben über die Höhe des Eigenanteiles" finden Sie in der nachstehenden Tabelle. 4.In unserem Pflegeheim für geistig behinderte Menschen erheben wir einen zusätzlichen Betrag von z. Z. 10,63 / Tag, für die Begleitung der Bewohner in der Tagesstruktur durch entsprechend pädagogisch geschultes Personal. Dieser Entgeltsatz beruht auf eine Rahmenvereinbarung mit dem Landessozialamt Thüringen entsprechend dem BSHG § 93, Abs. 2. 5.Der Pflegesatz für das Pflegeheim Vogelshof" setzt sich, ab dem 01.01.2012 wie folgt zusammen: 1. Bestätigter Pflegesatz der Pflegestufen I - III 2.Entgeltsatz zur Tagesstruktur 3.Entgeltsatz für Unterkunft und Verpflegung 4.Investitionspauschale 5.Ausbildungsumlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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