Informationen zur Heimaufnahme - Pflegeheim für alte, pflegebedürftige Menschen

Das Wilhelm - Augusta - Stift ist eine gemeinnützige, selbständige Stiftung. Sie bietet Pflege, Betreuung und Unterkunft für alte pflegebedürftige Menschen und Menschen mit einer geistigen Behinderung an.
Der Bereich Pflegeheim für alte, pflegebedürftige Menschen umfasst 110 Plätze und ist in unserem Haus in der Lutherhausstraße 2 untergebracht.

Sehr geehrte Interessenten, Angehörige und gesetzliche Betreuer,
im folgenden Text geben wir Ihnen wichtige Informationen, die für die Aufnahme in das Pflegeheim „Lutherhausstraße" notwendig sind:

1.Die beiden Formulare - „Anmeldung zur Heimaufnahme" und „Ärztlicher Fragebogen" senden Sie uns bitte umgehend, ausgefüllt und unterschrieben zurück. Diese beiden Formulare sind die Voraussetzung für eine Anmeldung in unserem Haus. Bitte vergessen Sie auch nicht Ihre aktuelle Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie, bei Bedarf, kurzfristig erreichen können.

2.Nach dem Bundesseuchengesetz ist bei aufzunehmenden BewohnerInnen eine Röntgenuntersuchung der Lunge und ein Tuberkulintest nachzuweisen. Diesbezüglich erhalten Sie anbei ein Bescheinigungsformular, welches Sie bitte von Ihrem Hausarzt, oder von Ihrem derzeitigen behandelnden Arzt ausfüllen lassen.

3.Die Pflegekosten sind nach dem Gesetz von dem pflegebedürftigen Menschen zu zahlen. Deshalb dürfen wir auch in unseren Einrichtungen nur Menschen aufnehmen, die eine entsprechende Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen zuerkannt bekommen haben. Zur Zeit gibt es drei Pflegestufen:
- Pflegestufe I Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1023,00 €
- Pflegestufe II Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1279,00 €
- Pflegestufe III Zuzahlung der Kasse zum Pflegesatz zur Zeit 1550,00 €
Da es sich hierbei um Zuzahlungen der Pflegekassen handelt, gibt es natürlich auch noch einen „Eigenanteil", den Sie finanzieren müssen. Diesen „Eigenanteil" finanzieren Sie aus Ihrem privaten Vermögen und, oder durch Einkünfte, wie z. B. Rente ect. Falls der „Eigenanteil" höher liegt als Ihr vorhandenes Vermögen oder Ihre Einkünfte, sollten Sie Sozialhilfe beantragen. Dazu müssen Sie konkrete Absprachen mit Ihren zuständigen Sozialamt treffen. Genaue Angaben über die Höhe des „Eigenanteiles" finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

4.Der Pflegesatz für das Pflegeheim „Lutherhausstraße" setzt sich, ab dem 01.04.2012 wie folgt zusammen:
1. Bestätigter Pflegesatz der Pflegestufen I - III
2. Entgeltsatz für Unterkunft und Verpflegung
3.Investitionspauschale
4.Ausbildungsumlage
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