Der „Vogelshof"
Pflegeheim für altgewordene Menschen mit einer geistigen Behinderung
Am 1. April 1996 wurde der Heimbetrieb des "Vogelshofs" als Wohn- und Pflegeheim für altgewordene geistig behinderte Menschen aufgenommen und der Heimaufsicht angezeigt.
Gesellschaftliche Umbrüche, neue qualitative Standards und sich ändernde rechtliche Grundlagen stellten immer wieder eine Herausforderung an die inhaltliche Gestaltung der Arbeit dar. Das Wohn- und Pflegeheim "Vogelshof" versteht sich hierbei immer als Stellvertreter und Interessenwahrer seiner Bewohner.
Unser Haus liegt territorial optimal. Es ist voll in das Stadtleben der Stadt Schleusingen integriert.
Schleusingen liegt im Landkreis Hildburghausen und ist aus allen Richtungen gut erreichbar.Die Bundesstraßen B 4 und B 247 durchqueren die Stadt. Durch die Nähe zum Stadtzentrum,ca. 10 Minuten (Marktplatz mit Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Einrichtungen,
Bahnhof) sind zahlreiche Verknüpfungen mit dem gesellschaftlichen Leben in der Stadt möglich.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Ladengeschäft, ein Friseur, eine Cafeteria, eine physiotherapeutische Praxis und das Krankenhaus. Der Haupteingang in der Vogelshofstraße liegt in einer ruhigen Wohngegend. Sitzgruppen, eine Voliere, Sportmöglichkeiten und
Grünflächen prägen die Außenanlagen.
Die Stadt insgesamt biete vielseitige und interessante Möglichkeiten der Erholung und Entspannung.
Der Vogelshof
Unser Städtchen ist geprägt in geschichtlicher und städtebaulicher Hinsicht, umgeben von waldigen Bergen. Das Wohn- und Pflegeheim "Vogelshof" gehört zu einer juristisch selbständigen, gemeinnützigen Stiftung. Leitgedanke der Stiftung ist es, behinderte und alten pflegebedürftigen Menschen Hilfe und Geborgenheit zu geben und die Erhaltung einer menschlich, befriedigenden Lebenssituation.
Dieser Leitgedanke findet Ausdruck in dem Leitsatz der Stiftung:
"Einer trage des anderen Last"
Die Menschen, die in unser Haus einziehen, sind durch ihre Lebensgeschichte und durch die Veränderung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Individualität geprägt. Der altgewordene, geistig und körperliche behinderte, nicht werkstattfähige Mensch soll seine Zeit in unserem Haus als gestaltbares, sinnerfülltes Leben erfahren. Daraus ergibt sich für uns die territoriale Erfordernis, diese Menschen aufzufangen und ihnen mit einer ganzheitlichen Betreuung einen weitgehendst selbstbestimmten Lebensabend zu ermöglichen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, ihn in seiner Persönlichkeit mit seiner Behinderung und seinem Alter wahrzunehmen und zu akzeptieren.
Ziel aller Mitarbeiter ist es, Hilfestellung zu geben bei der Bewältigung lebenspraktischer
Aufgaben. Dazu dienen für jeden Bewohner eigens zugeschnittene Pflege- und Betreuungspläne, die sowohl die Pflege und sozialtherapeutische Begleitung / Betreuung umfassen.
Der behinderte Mensch soll lernen, seine Behinderung anzunehmen und sich selbst realistisch einzuschätzen.
Das Recht des Bewohners und der Schutz seiner Persönlichkeit haben Vorrang vor dem
Absolutheitsanspruch des Heimes mit seiner Eigendynamik und seinen Zwängen.